Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16199
LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02 (https://dejure.org/2002,16199)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.2002 - L 13 AL 283/02 (https://dejure.org/2002,16199)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - L 13 AL 283/02 (https://dejure.org/2002,16199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Es liegt insbesondere kein Anhörungsmangel vor (vgl. BSGE 81, 259, 261 f.; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - DBlR 4474, AFG/§ 128).

    Soweit die Klägerin Mängel der Sachaufklärung durch die Beklagte rügt, vermag der Senat solche Mängel nicht zu erkennen, abgesehen davon, dass, was die Klägerin übersieht, solche Mängel nach § 42 Satz 1 SGB X nur erheblich sind, wenn sie zu einem anderen Verfahrensergebnis führen können (vgl. hierzu BSGE 81, 259, 263).

    Die von der Klägerin herangezogene Bestimmung ist nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Fälle der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht entsprechend anwendbar (vgl. BSGE 81, 259, 264 f.; BSG DBlR 4451, AFG/§ 128; BSG, Urteile vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R- DBIR 4492, AFG/ § 128 - und vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R-, DBIR 4508 a, AFG / § 128, zuletzt vom 14. Dezember 2000 -B 11 AL 19/00 R-, SozR 3-4100 § 128 Nr. 11 ; auch ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. schon Senatsbeschluss vom 22. Juli 1996 - L 13 Ar 2883/95 eA-B - Breithaupt 1997, 376, 278 ff.; Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 633, 644 f.).

    Weitere Befreiungstatbestände sind nicht ersichtlich, zumal es zum zuletzt auch nicht mehr geltend gemachten Wegfall der Erstattungspflicht nach § 128 Abs. 2 Satz 2 AFG an jeglichem substantiiertem Sachvortrag fehlt (vgl. hierzu BSGE 81, 259, 265 f.; ferner Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 633, 644).

    Dass der streitbefangene Bescheid die (fälligen) Erstattungsforderungen für einen Zeitraum von mehr als einem Vierteljahr umfasst, beschwert die Klägerin nicht (vgl. BSGE 81, 259, 262; BSG DBlR 4451, AFG/§ 128).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DBlR 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGB 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGB 1998, 472, und- B 7 AL 82/97 R - in AP Nr. 4 zu § 128 AFG; BSGE 88, 31 ff.) dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.

    Die Erstattung bemisst sich grundsätzlich nicht nach den tatsächlichen Aufwendungen der Beklagten, sondern danach, was sie aufgrund von Rechtsvorschriften zu erbringen hatte (vgl. BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 3 Bl. 32; BSGE 81, 259, 267).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Zunächst ist das Vertrauen in den Fortbestand verfahrensrechtlicher Regelungen von Verfassungs wegen weniger geschützt als das Vertrauen in die Aufrechterhaltung materieller Rechtspositionen (BVerfGE 87, 48, 63).

    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, den Zugang zu einem an sich eröffneten Rechtsmittel von neuen einschränkenden Voraussetzungen abhängig zu machen, dies auch mit Wirkungen für die bereits bei Gericht anhängigen Verfahren, soweit dem nicht durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG Grenzen gezogen sind (BVerfGE 87, 48, 61).

    Hier stellt sich die Position der Klägerin, ein einmal kostenfrei begonnenes Verfahren auch in der Berufungsinstanz ohne Gerichtskostenbelastung fortsetzen zu können, nicht einer materiellrechtlichen Gewährleistung vergleichbar schutzwürdig dar (vgl. BVerfGE 63, 343, 359; BVerfGE 87, 48, 64).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Urteil vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 156, 197) gerade in der Wahl bestimmter Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer ein Indiz dafür gesehen, dass die Arbeitslosigkeit in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt.

    Soweit die Klägerin nach wie vor einen Verfassungsverstoß u.a. darin zu erkennen glaubt, daß der Gesetzgeber den Aufhebungsvertrag der sozial gerechtfertigten Kündigung nicht gleichgestellt hat, hat das BVerfG im Urteil vom 23. Januar 1990 selbst beispielhaft die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallenden Sachverhalte, darunter auch den Aufhebungsvertrag aufgeführt, welche - vom hier nicht eingreifenden Ausnahmefall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung abgesehen - dessen Erstattungspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 81, 156, 197, 201); der Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff.) vermag deshalb die Argumentationslinie der Klägerin nicht zu unterstützen (vgl. BSGE 88, 31, 40 f;. Senatsurteil vom 18. Mai 1999 - L 13 AL 3224/98 -).

  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Es liegt insbesondere kein Anhörungsmangel vor (vgl. BSGE 81, 259, 261 f.; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - DBlR 4474, AFG/§ 128).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DBlR 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGB 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGB 1998, 472, und- B 7 AL 82/97 R - in AP Nr. 4 zu § 128 AFG; BSGE 88, 31 ff.) dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.

  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DBlR 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGB 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGB 1998, 472, und- B 7 AL 82/97 R - in AP Nr. 4 zu § 128 AFG; BSGE 88, 31 ff.) dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.

    Soweit die Klägerin nach wie vor einen Verfassungsverstoß u.a. darin zu erkennen glaubt, daß der Gesetzgeber den Aufhebungsvertrag der sozial gerechtfertigten Kündigung nicht gleichgestellt hat, hat das BVerfG im Urteil vom 23. Januar 1990 selbst beispielhaft die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallenden Sachverhalte, darunter auch den Aufhebungsvertrag aufgeführt, welche - vom hier nicht eingreifenden Ausnahmefall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung abgesehen - dessen Erstattungspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 81, 156, 197, 201); der Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff.) vermag deshalb die Argumentationslinie der Klägerin nicht zu unterstützen (vgl. BSGE 88, 31, 40 f;. Senatsurteil vom 18. Mai 1999 - L 13 AL 3224/98 -).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Hier stellt sich die Position der Klägerin, ein einmal kostenfrei begonnenes Verfahren auch in der Berufungsinstanz ohne Gerichtskostenbelastung fortsetzen zu können, nicht einer materiellrechtlichen Gewährleistung vergleichbar schutzwürdig dar (vgl. BVerfGE 63, 343, 359; BVerfGE 87, 48, 64).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Soweit die Klägerin nach wie vor einen Verfassungsverstoß u.a. darin zu erkennen glaubt, daß der Gesetzgeber den Aufhebungsvertrag der sozial gerechtfertigten Kündigung nicht gleichgestellt hat, hat das BVerfG im Urteil vom 23. Januar 1990 selbst beispielhaft die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallenden Sachverhalte, darunter auch den Aufhebungsvertrag aufgeführt, welche - vom hier nicht eingreifenden Ausnahmefall des Vorliegens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung abgesehen - dessen Erstattungspflicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 81, 156, 197, 201); der Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff.) vermag deshalb die Argumentationslinie der Klägerin nicht zu unterstützen (vgl. BSGE 88, 31, 40 f;. Senatsurteil vom 18. Mai 1999 - L 13 AL 3224/98 -).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 128 AFG als solche bestehen nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. BSGE 81, 259, 266 f.; BSG DBlR 4451 AFG/§ 128; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R - SGB 1998, 364; BSG, Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R -, SGB 1998, 472, und- B 7 AL 82/97 R - in AP Nr. 4 zu § 128 AFG; BSGE 88, 31 ff.) dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an.
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Zu den Voraussetzungen und Grenzen der Sachaufklärungspflicht tritt der Senat insbesondere den von der Klägerin ebenfalls beharrlich nicht zur Kenntnis genommenen Ausführungen des 11. Senats des BSG in den Urteilen vom 21. September 2000 (BSGE 87, 132 ff.) und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 10/00 R - bei, in denen ausgeführt ist, dass auch das Verfassungsrecht kein anderes Verständnis der Anforderungen an die Sachaufklärungspflicht gebietet.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
    Sofern überhaupt eine unechte Rückwirkung vorliegt, ist eine solche in der Regel zulässig (BVerfGE 63, 152, 175; 72, 141, 154).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 10/00 R

    Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der

  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R

    Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R

    Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 110/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Aufhebungsvertrag -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.1999 - L 13 AL 3224/98

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht